Allgemeine Nutzungsbedingungen

für die Nutzung des geschützten Bereichs des Portals zur digitalen Antragsverwaltung der FFA  „https://antraege.ffa.de“

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Für die Nutzung dieses Portals gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der Betreiberin des Portals (im Folgenden: FFA) die folgenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzung des Portals ist nur zulässig, wenn der Nutzer diese Nutzungsbedingungen akzeptiert.

2. Soweit in den Regelungen dieser Nutzungsbestimmungen die männliche Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche und diverse natürliche Personen und für juristische Personen.

§ 2 Grundsätzliches

Zur Erleichterung der Antragstellung für die Förderung der Digitalisierung des nationalen Filmerbes gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 145 FFG, der Richtlinie D.15 und der Gemeinsamen Förderrichtlinie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der FFA sowie zur Antragsbearbeitung und -verwaltung stellt die FFA dieses Portal zur Verfügung. In einem gesicherten Authentifizierungs- und Benutzerverwaltungssystem können registrierte Antragsteller den Antrag auf Förderhilfen für die Digitalisierung von deutschen Filmen ausfüllen, die notwendigen Unterlagen hochladen und ihre Angaben bearbeiten. Mitarbeiter der FFA sowie die Mitglieder der Gremien „Kuratorisches Interesse“ bzw. „Konservatorisches Interesse“ können den Antrag einsehen, auf die Unterlagen zugreifen und diese herunterladen. Vom Antragsteller benannte Personen können von der FFA ebenfalls einen Zugang zum Antrag erhalten.


§ 3 Registrierung und Zugang zum geschützten Bereich des Portals zur digitalen Antragsverwaltung

1. Das Portal ist nicht öffentlich, sondern steht nur registrierten Antragstellern, Mitarbeitern der FFA sowie den Mitgliedern der Gremien „Kuratorisches Interesse“ bzw. „Konservatorisches Interesse“ zur Verfügung.

2. Um Zugang zum passwortgeschützten Portal zu erhalten, ist eine Registrierung des Antragstellers und somit die Speicherung personenbezogener Daten (Name, E-Mail-Adresse) erforderlich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Antragsteller eine systemgenerierte Bestätigungs-E-Mail mit Verifizierungslink. Über diesen Link kann sich der Antragsteller ein Passwort für seinen individuellen Zugang zum Portal vergeben. Das Passwort wird verschlüsselt im System abgelegt, ist von niemandem einsehbar und kann nur vom Antragsteller selbst geändert werden.

3. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung des Portals durch Dritte zu verhindern. Erlangt der Antragsteller Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten, wird er dies der FFA unverzüglich mitteilen. Die FFA ist berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zum Portal zu sperren.

4. Ein Antragsteller kann mehrere Anträge zu unterschiedlichen Projekten stellen und gleichzeitig bearbeiten. Hierfür muss sich der Antragsteller keinen zusätzlichen Zugang einrichten, sondern kann in seinem Account ein neues Projekt erstellen.


§ 4 Antrags- und Bearbeitungsverfahren

1. Nach dem Login mit den Zugangsdaten des Antragstellers kann der Antrag auf Förderhilfen für die Digitalisierung von deutschen Filmen mit den notwenigen Daten zu dem zu digitalisierenden Film (u.a. Angaben zur beantragten Fördersumme oder zum Auswertungskonzept) ausgefüllt werden. Über die vorgegebenen Datenfelder sind die entsprechenden Unterlagen im PDF-, png- oder jpg-Format hochzuladen. Die Dokumente dürfen die Datengröße von 10 MB nicht überschreiten, ansonsten wird die Datei vom System abgewiesen.

2. Der Antrag kann nur abgeschlossen werden, wenn alle als Pflichtfeld markierten Datenfelder ausgefüllt und die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden. Nach digitaler Einreichung des Antrags können die Datenfelder und Uploads zunächst nicht mehr bearbeitet werden. Der Antragsteller erhält eine systemgenerierte E-Mail, die den Eingang des digital eingereichten Antrags bestätigt. Der Antrag gilt erst als rechtsverbindlich eingereicht, wenn die vom Antragsteller unterschriebene Druckversion des Antrags innerhalb von fünf Tagen der FFA zugeht.

3. Nach Zugang des unterschriebenen Antrags erhält der Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail von der FFA darüber, dass der Antrag eingegangen ist und bearbeitet wird. Die FFA setzt dem Antragsteller eine Frist zur Nachlieferung und Stellungnahme zu bestimmten Antragsvoraussetzungen und Unterlagen. Die Datenfelder können ab diesem Zeitpunkt vom Antragsteller wieder bearbeitet werden. Alle Änderungen werden vom System dokumentiert und sind für die FFA nachvollziehbar. Datei-Uploads können ausgetauscht werden, die vorherigen Dokumente bleiben aber zu Dokumentationszwecken bei der FFA gespeichert. Die Mitglieder der Gremien „Kuratorisches Interesse“ bzw. „Konservatorisches Interesse“ können mit ihren Zugangsdaten auf den Antrag und die Unterlagen zugreifen.

4. Nach Beendigung der letzten von der FFA gesetzten Bearbeitungsfrist können die Datenfelder und Datei-Uploads nicht mehr geändert werden. Der Antragsteller kann den Antrag noch vor der Förderentscheidung über das Portal zurückziehen.

5. Die FFA teilt dem Antragsteller die Förderentscheidung der Gremien „Kuratorisches Interesse“ bzw. „Konservatorisches Interesse“ schriftlich mit. Der Antrag bleibt im Account des Antragstellers unveränderbar bestehen.

6. Der Antragsteller garantiert die Richtigkeit und die Vollständigkeit der für die Antragstellung gemachten Angaben. Eine Änderung dieser Angaben hat der Antragsteller der FFA unverzüglich mitzuteilen bzw. in seinem Account selbst vorzunehmen. Der Antragsteller garantiert, dass er berechtigt ist, die hochgeladenen Unterlagen an die FFA weiterzugeben.


§ 5 Haftungsausschluss

1. Schadensersatzansprüche des Antragstellers sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FFA, sofern der Antragsteller Ansprüche gegen diese geltend macht.

2. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FFA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


§ 6 Rechtswahl

1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der FFA und dem Nutzer dieses Portals findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Stand: Februar 2019

FFA Filmförderungsanstalt

German Federal Film Board
vertreten durch den Vorstand Peter Dinges

Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin